In einer Zeit, da die deutsche Industrie heftige Gewinneinbußen hinnehmen muss, Hunderttausende, vor allem in der Autoindustrie um ihren Arbeitsplatz bangen, Unternehmer Tarifverträge kündigen und der Staat jeden vierten Euro für Rüstung und Kriegsvorbereitung ausgibt - Tendenz steigend -, hat das Bürgertum seinen Hauptfeind entdeckt: Es ist nicht die AfD, die in Sachsen-Anhalt gerade drauf und dran ist, das Land nach rassistischen Kriterien umzukrempeln. Es ist sein alter Hauptfeind, den es seit Jahrzehnten für tot oder zumindest vernachlässigbar hielt. Jetzt scheint er in Form des Berliner Landesverbands der Partei die Linke wiederaufzuerstehen: Der Sozialismus!

Denn was die Linken in Berlin vorhaben, sagt Söder, sei „Sozialismus pur!“. Seinem Stellvertreter Aiwanger von den Freien Wählern wird beim Gedanken an eine linksgeführte Regierung „Angst und Bange“. Der Berliner Verein der Kaufleute und Industrieller zeigt sich über die mögliche Koalition entsetzt und sieht „seine schlimmsten Befürchtungen“ bestätigt. Vor allem die Vergesellschaftung großer Wohnbaukonzerne sei „brandgefährlich“, gefährde den Standort und müsse unbedingt verhindert werden.

Worum geht‘s dabei wirklich?

Der Berliner Volksentscheid von 2021, den 57,6% bzw. über eine Million Berliner*innen unterstützten, fordert die Vergesellschaftung von privatwirtschaftlichen Wohnungskonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen. Ausgenommen sind Bestände von Genossenschaften und von gemeinnützigen, landeseigenen und religiösen Unternehmen. Das wären ca. 220000 Wohnungen in Berlin, die nicht verstaatlicht sondern in eine neu zu gründende Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt werden sollen. Jeder der betroffenen Konzerne darf dabei 3000 Wohnungen behalten und wird für die, die er abgeben muss, entschädigt. Demnach würde es in Berlin auch nach Umsetzung des Volksentscheids noch profitorientierte Wohnkonzerne, allerdings nur noch mit maximal 3000 Wohnungen geben. Aber der  Bestand an nicht-privatwirtschaflichen Mietwohnungen in Berlin würde sich von derzeit ca. 35% auf etwa 50% erhöhen. Zum Vergleich: Im beim Thema Mietenkrise oft genannten Positivbeispiel Wien sind heute 50% aller Mietwohnungen in städtischem oder gemeinnützigen Besitz, weil die österreichische Hauptstadt ihre Bestände in den 1990ern nicht privatisiert hatte. Bei ersten Sondierungsgesprächen haben sich die möglichen Koalitionspartner übrigens auf eine Anhebung der Höchstzahl der zu behaltenden Wohnungen von 3000 auf 10000 verständigt.

Fazit: Mit einer von der Linken angeführten Berliner Landesregierung, die den Volksentscheid von 2021 umsetzt, würden mitnichten sozialistische Verhältnisse einkehren. Die Zurückholung von ca. 65000 Wohnungen aus zwischenzeitlich profitorientierter Verwendung plus Vergesellschaftung von 100000 bis 150000 weiteren Wohnungen wäre einfach eine große Wohnungsreform zugunsten Millionen von Mieter*innen im Rahmen kapitalistischer Verhältnisse – nicht mehr und nicht weniger.

Doch das Bürgertum in Deutschland mit seinen politischen Parteien und großen Pressekonzernen scheut keine Mühen und Lügen, um eine linksgeführte Regierung in Berlin zu verhindern, die diese Wohnungsreform endlich angehen würde. Schließlich könnte die Vergesellschaftung ein anschaulicher Beweis dafür werden, dass das permanente Gerede von den Segnungen des Marktes, des Wettbewerbs und privater Investoren nichts ist als täuschende Propaganda im Interesse der Reichen und Mächtigen. Also soll dieser Präzedenzfall unbedingt verhindert werden, die Strategie dabei ist nicht neu: Während im Hintergrund alle möglichen Machtmittel geprüft und in Stellung gebracht werden, wird das zu verhindernde Vorhaben medial durch den Dreck gezogen und seine Betreiber*innen mit selbigem beworfen.

„Antisemitismus“?

Dass auch die Linkspartei die Kriegsverbrechen Israels in Gaza mittlerweile mehrheitlich als Genozid brandmarkt und der Bundesregierung wegen ihrer Waffenlieferungen und politischen Unterstützung zurecht Mitverantwortung daran attestiert, hat sie natürlich ins Fadenkreuz regierungsnaher Kreise und Medien gebracht, allen voran des rechten Springer-Verlags. Seit sie die Wahlen in Berlin gewonnen hat, wird ihr nun verstärkt unterstellt, sie wäre „in Teilen antisemitisch“ oder „habe ein Antisemitismus-Problem“. Wer die genannten Belege und Vorfälle genauer betrachtet und sich am besten an der Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) orientiert, erkennt, dass das im Wesentlichen Verleumdung ist.

Das heisst nicht, dass es keinerlei Antisemitismus in der Partei- wie gesellschaftlichen Linken gäbe, aber er kommt hier nicht häufiger vor als in anderen politischen oder sozialen Milieus, wie auch eine Studie der Uni Mannheim festgestellt hat. Das politisch und nicht juristisch zu verstehende „Existenzrecht Israels“ muss aber in dem Sinne verteidigt werden, dass ein Aufgehen Israels in einem bi- oder multinationalen oder föderalen Staat immer die Zustimmung der Mehrheit der israelischen Bevölkerung erfordert. Denn nicht alle Teile der Palästina-Solidarität sehen das so.

 „Organisierte Kriminalität“?

Die zweite Verleumdung behauptet eine besondere Nähe der Berliner Linken zur Organisierten Kriminalität. Aber auch hier ist der ganze Bohai kaum mehr als böse, heiße Luft: Die Anwesenheit eines „Clan-Mitglieds“ auf einer öffentlichen Linken-Wahlparty sowie der E-Mail-Austausch des Neuköllner Linken-MdB Kocak mit ebenfalls einem sogenannten „Clan-Mitglied“ belegen nicht annähernd den erhobenen Vorwurf. Weil die Verleumder das wohl selbst ahnten, haben sie weiteren Dreck hinterhergeworfen: Elif Eralp sei Rote-Hilfe-Mitglied gewesen und sie habe Angst vor palästinensischen Aktivisten. Irgendwas, so die Hoffnung, wird dann schon hängen bleiben und vielleicht reicht es ja dafür, dass sich die Koalitionspartner in spe es sich doch noch anders überlegen.
 
Das eigentliche Problem des Bürgertums aber ist, dass die Mehrheit der Menschen in Berlin die Vergesellschaftung will und voraussichtlich 2027 erneut ein Volksentscheid stattfinden wird, bei dem dann ein fertig ausgearbeitetes Vergesellschaftungsgesetz zur Abstimmung stehen wird, das von keiner Berliner Landesregierung, egal von welchen Parteien sie getragen wird, gestoppt werden könnte. Für die Bundesregierung ist dies offenbar ein Albtraum, den sie nun mit einem Bundesgesetz verhindern zu können hofft.

„Investitionsschutzgesetz“

Obwohl die Berliner SPD (zumindest beim Verfassen dieses  Artikels noch) die Vergesellschaftung in einer Koalition mehrheitlich mittragen will, ist die Bundes-SPD in die entgegengesetzte Richtung unterwegs. Sie will gemeinsam mit ihren Regierungspartnern CDU und CSU ein „Investitionsschutzgesetz“ verabschieden, das für die in GG Art. 15 grundsätzlich zugelassene Vergesellschaftung unüberwindbare Hürden aufstellen soll. Ein erstes Eckpunktepapier von Innenminister Dobrindt nennt dazu  diese:  Erstens müsse vor einer Vergesellschaftung nachgewiesen werden, dass alle anderen Möglichkeiten zur Behebung von Problemen auf dem Wohnungsmarkt ausgeschöpft worden sind. Zweitens müssten die vergesellschafteten Immobilien zum aktuellen Verkehrswert entschädigt werden.

Sein CSU-Parteikollege, der bayrische Bauminister  Bernreiter sieht mit diesem Kniff bereits die „sozialistische Fantasterei“ in Berlin am Ende. Anders dagegen etliche Juristen, die die Zulässigkeit eines solchen Verhinderungsgesetzes bezweifeln. Am Ende wird wohl in Karlsruhe darüber entschieden. Unabhängig von dieser Entscheidung muss der Kampf um Vergesellschaftungen aber weitergehen. Mit weiteren Schmutzkampagnen des Bürgertums ist zwar zu rechnen, aber von all dem Dreck wird immer weniger hängen bleiben.

Termine

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"Blut muss fließen!" - Kampfsport und Rechtsextremismus
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Ein Faschist, der nichts ist als ein Faschist, ist ein Faschist. Aber ein Antifaschist, der nichts ist als ein Antifaschist, ist kein Antifaschist!

Erich Fried