Im April 2024 hat die Bayerische Staatsregierung von CSU und Freien Wählern den Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ präsentiert, das im Falle seiner Verabschiedung einen Meilenstein auf dem Weg zur Militarisierung bedeuten würde. Es besteht im wesentlichen aus drei Punkten:
- Verbot der Zivilklausel, d.h. Unis und Hochschulen können verpflichtet werden, mit dem Militär zusammenzuarbeiten und ihre Forschungsergebnisse der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen.
- Schulen müssen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten und ihre Klassenzimmer für Bundeswehr-Propaganda und Soldatenanwerbung öffnen.
- Militärische Bauvorhaben sollen künftig ohne Zustimmung der jeweiligen Kommune möglich sein, d.h. auch Bürgerentscheide wären damit nicht mehr zugelassen.
Die sogenannte „Opposition“ im Landtag ist wenig überraschend auch in dieser Frage keine.
Am größten ist die Begeisterung für die militaristische Offensive bei der kleinsten Landtagsfraktion von der SPD. Ihr Abgeordneter Rinderspacher zu dem Entwurf: „Die SPD-Fraktion im Hohen Hause begrüßt ausdrücklich das Bekenntnis des Freistaates Bayern zur Förderung der deutschen Bundeswehr. Wir werden die Beratungen zum Gesetzentwurf in den Landtagsausschüssen sehr konstruktiv begleiten.“ (1)
Der AfD geht das Gesetz zwar in die richtige Richtung aber nicht weit genug, weshalb sie sich enthalten wolle und selbst die Schaffung der „Voraussetzungen zur Reaktivierung der Wehrpflicht“ in Bayern fordere.(2) Im Bundestag hatte die sich gerne als Friedenspartei inszenierende Partei Mitte Juni einige Anträge zur Förderung der deutschen Rüstungsindustrie eingebracht und dabei bundesweit die Abschaffung der für sie „unsäglichen“ Zivilklauseln gefordert.(3)
Die Grünen lehnen den Gesetzentwurf bislang wegen des Verbots der Zivilklauseln ab. Gegen die Öffnung von Schulen für Bundeswehr-Propaganda bringen sie nur den formalen Grund fehlender Jugend-Offiziere vor, wären demnach also grundsätzlich dafür. Logischerweise muss man sagen, schließlich tragen sie ja seit Ausrufung der „Zeitenwende“ am 27.2.22 alle Maßnahmen der „Kriegsertüchtigung“ Deutschlands aktiv mit - zuletzt die Einführung des jährlichen PR-Spektakels „Veteranentag“ und aktuell die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Das Bundeswehrfördergesetz wird wohl im Juli noch mit großer Mehrheit angenommen werden. Eine von der GEW u.a. geplante Petition und evtl. auch Klage dagegen sind leider wenig aussichtsreich.
(1) Auf Draht, 11.6.24, Seite 6
(2) https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/federfuehrender-landtagsausschuss-stimmt-fuer-bundeswehr-gesetz-und-verkuerzt-beratungszeit
(3) junge welt, 15./16.6.24, S. 4